Besprechung

Recht zum Anwalt

Jede Person hat das Anrecht auf einen Anwalt. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung. Um uns die Möglichkeit zu geben, ihre Akten effizient durchzuarbeiten, müssen Sie auf folgende Dinge achten:

Die gute Wahl des Anwalts

Die Wahl eines Anwalts ist nicht immer eine einfache Sache, der Anwalt muss dem Klienten helfen, die richtige Wahl zu treffen, ihn durch das Verfahren leiten und ihm beistehen. Auch wenn sich viele Sachen gleichen, muss man doch im Auge behalten, dass jede Sache einzeln ist.

Das Wichtigste bei der Wahl eines Anwalts ist die Vertrauensfrage: der Klient muss ein absolutes Vertrauen in seinen Anwalt haben, damit dieser ihm sinngemäß helfen und ihn leiten kann.

Oft ist es bei der ersten Verabredung, dass sich der Klient diese Vertrauensfrage stellen wird, man wird sehen, ob es zwischen Anwalt und Klient gut «durchgeht» und man muss nie vergessen, dass der Vertrag, der zwischen den Beiden abgeschlossen wird, ein Mandatsvertrag ist, der von jeder Seite jederzeit auflösbar ist.

Um das Mandat gut zu beginnen, muss auf Folgendes geachtet werden:

Erster Termin

Bei der ersten Verabredung, muss der Klient schon einigermassen ankündigen können, worin sein Problem besteht, damit kann sich der Anwalt schon eine kleine Idee der Sache machen.

Dazu muss der Klient spontan ansagen, ob eine gesetzte Frist beobachtet werden muss oder ob es dringend ist.

Beim 1. Termin muss sich dann der Klient mit allen nötigen Dokumenten besetzen, die gut geordnet sein sollen, um viel Zeit zu ersparen und somit alle nötigen Fragen gestellt werden können. Der Anwalt wird vielleicht nicht immer spontan antworten können, manchmal ist es besser statt einer schnellen Antwort, eine kleine Recherche zu machen, bevor eine komplettere Antwort möglich ist.

Der Klient muss unbedingt folgende Frage beantworten müssen: Was erwarten Sie von unserer Kanzlei? Mit dieser Frage und deren Antwort wird es möglich sein, das Mandat klar hervorzubringen und die verschiedenen Ziele zu setzen. Danach wird der Klient mit dem Anwalt die möglichen Mittel besprechen, um das Ziel bestmöglichst zu erreichen.

Der Klient entscheidet dann, ob er das Mandat dem Anwalt übertragen will oder ob er lieber noch etwas darüber nachdenken möchte. Der Abschluss des Mandates erfolgt durch Unterschreiben einer Bevollmächtigung, die dem Anwalt die Möglichkeit gibt, den Klienten rechtskonform zu vertreten.

Mandatsführung

Sofern das Mandat übermittelt wurde und die Bevollmächtigung unterschrieben ist, wird der Anwalt so, wie mit dem Klienten abgemacht wurde, vorgehen. Der Klient bekommt dann eine Kopie von jedem Schreiben, das der Anwalt für ihn erledigt. Es wird somit empfohlen, einen Ordner bereitzustellen, um diese Kopien zu ordnen.

Vor jedem Strategiewechsel bespricht sich der Anwalt mit seinem Klienten, um sich über das weitere Vorgehen im Klaren zu sein.

Um eine gute Verwaltung der Akten machen zu können, wird bevorzugt durch E-Mail kommuniziert. Auch wenn der Anwalt telefonisch erreichbar ist, ist das E-Mail viel besser, um komplette und genauere Angaben auszuwechseln. Der Anwalt wird somit auch den Zeitpunkt, an dem er die E-Mail beantworten kann, bestimmen können und die Akten neben sich haben, was bei einem Telefon nicht immer möglich ist. Sie müssen aber bei der ersten Besprechung eine E-Mail-Adresse angeben, die der Anwalt dann gebrauchen kann, um mit Ihnen sicher zu kommunizieren. Wir werden alles daran setzen, um ihre E-Mails rasch zu beantworten.

Honorare

Gemäss Anwaltsregeln muss der Anwalt beim ersten Termin eine Gutschrift verlangen. Diese kann auch gleich beim ersten Treffen bezahlt oder mit einem Einzahlungsschein einbezahlt werden.

Es ist immer sehr schwierig, die Kosten im Vornherein zu bestimmen. Unsere Kanzlei, wie alle in der Schweiz, funktioniert mit einem Stundentarif. Es ist uns verboten, die Honorare nach dem erreichten Resultat abzumachen. Das Mandat macht, dass der Anwalt sich anstrengt, seine Arbeit tadellos machen zu können, ohne aber eine Erfolgsgarantie abgeben zu müssen.

Unsere Kanzlei funktioniert mit einem in unserem Kanton üblichen Stundentarif, je nach Komplexität der Sache.

Rechtsschutzversicherung ?

Oft kommt es vor, dass Rechtsschutzversicherungen von den Klienten abgeschlossen wurden. Falls dies der Fall ist, muss man diese Versicherung vor dem ersten Treffen mit dem Anwalt benachrichtigen, um die Erlaubnis zu erhalten, einen Anwalt beiziehen zu können.

Unentgeltliche Rechtshilfe ?

In einigen Fällen kann man die unentgeltliche Rechtshilfe beantragen. Dafür muss man aber ein Verfahren haben, welches vor einer Behörde offen ist, dass die Sache nicht im vornherein aussichtslos erscheint und dass die Person nicht in der Lage ist, auch durch Teilzahlungen, die Kosten selbst übernehmen zu können.

Im Kanton Neuenburg muss aber darauf geachtet werden, dass diese Hilfe eigentlich nur ein Vorschuss vom Staat ist und dass jede Person dann dem Staat die Kosten zurückerstatten muss.

And what else? (und was noch) ?

Unsere Kanzlei wird sich darum bemühen, seine Klienten sorgfältig zu betreuen und durch einen klaren und regelmäßigen Austausch das Vertrauen hoch zu halten. Wir werden Sie darüber aufmerksam machen, welche strategischen Entscheidungen von Ihnen gefällt werden sollen und werden in erster Linie immer eine mit der Gegenpartei ausgehandelte Lösung bevorzugen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir dann konsequent ins Verfahren gehen. Es muss aber immer im Auge gehalten werden, dass die Gerichtskosten sehr hoch liegen und dass diese Kosten zuerst von der Klägerin vorgeschossen werden müssen. Am Ende bezahlt dann diejenige Partei, welche im Verfahren unterlegen ist.

Unsere Kanzlei steht Ihnen also gerne zur Verfügung, sie können uns problemlos erreichen, um einen ersten Termin zu verabreden.